Schulbuchausleihe

Rückgabe der Schulbücher zum Ende des Schuljahrs 2021/2022

Die Rückgabe der Schulbücher am Ende des Schuljahres 2021/2022 findet im Juli 2022 statt. Der genaue Zeitplan kann unter folgendem Link abgerufen werden:

 Rückgabe Schulbücher 2022

 

Schulbuchausleihe im Schuljahr 2022/2023

Die Ausgabe der Schulbücher erfolgt am Ende der Sommerferien im Gebäude Karcherstraße zu folgenden Terminen:

 

Donnerstag, 01.09.2022

09:00 – 14:00 Uhr

Freitag, 02.09.2022

09:00 – 14:00 Uhr

Samstag, 03.09.2022

10:00 – 13:00 Uhr

 

Alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2021/2022 an der Schulbuchausleihe teilgenommen haben, nehmen automatisch auch an der Schulbuchausleihe 2022/2023 teil, sofern keine Änderungsmitteilung an die Schule erfolgt. Im Leihentgelt von 140 € sind sowohl Schulbücher als auch digitale Bildungsmedien enthalten.

Eine Abmeldung ist jährlich zum Schuljahresende möglich.

Bitte überweisen Sie das Leihentgelt in Höhe von 140€  bis spätestens 01.06.2022 auf das Konto des Landkreises Saarlouis, IBAN DE57 5935 0110 0080 0354 47, BIC: KRSADE55XXX.

 

Wichtige Informationen über die Teilnahme an der Schulbuchausleihe Variante 2 (Leihe ausschließlich digitaler Bildungsmedien) und Zahlung des Entgeltes

Entsprechend des Schreibens des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) werden Schülerinnen und Schüler des Albert-Schweitzer-Gymnasiums unentgeltlich nach Abschluss eines Leihvertrags für das Schuljahr 2022/2023 jeweils mit einem mobilen Endgerät mit Zubehör ausgestattet.


Die dafür notwendigen digitalen Bildungsmedien können über die Online-Schule Saarland abgerufen werden. Hierzu sind ein Leihentgelt und eine vertragliche Anmeldung nötig.

Möchten Sie an der Schulbuchausleihe nur für digitale Bildungsmedien teilnehmen?
Die Freischaltung der digitalen Bildungsmedien über die OSS erfolgt erst, wenn:
1. bis 31. Mai 2022 das Anmeldeformular in der Schule abgegeben,
2. und bis 01. Juni 2022 das Entgelt ersichtlich eingezahlt ist.


Zahlung des digitalen Contents:

Zu zahlender Betrag: 20,00 €
Zahlungsempfänger: Landkreis Saarlouis ASG Dillingen
IBAN: DE57 5935 0110 0080 0354 47
BIC: KRSADE55XXX
Verwendungszweck: Name und Vorname des Schülers/der Schülerin akt. Klasse

Diese Informationen zur Medienausleihe erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises
Saarlouis. Link: https://www.kreis-saarlouis.de/schulbuchausleihe/htm
Diese Anmeldung ist nur möglich, wenn die Schüler/-innen im Besitz der
gedruckten Schulbücher für das Schuljahr 2022/2023 sind.

Bitte teilen Sie Adressänderungen zeitnah dem Sekretariat und der Schulbuchkoordination mit.
Rück- und Ausgabe der mobilen Endgeräte:
Über die Rück-und Ausgabetermine werden Sie zu gegebener Zeit von der Schule informiert.
Bereitstellung des digitalen Contents:
Der digitale Content wird nach Zahlung des Entgelts zum Schuljahr 2022/2023 über OSS im
digitalen Schulbuchregal zur Verfügung gestellt.

 

Wichtige Hinwiese zur Behandlung der ausgeliehenen Schulbücher

  • Unmittelbar nach der Aushändigung sollten die Schulbücher überprüft werden. 
  • Beschädigungen, falsch gepackte oder fehlende Bücher müssen sofort gemeldet werden.

Alle Teilnehmer/-innen an dem Verfahren müssen darauf achten, dass die ausgeliehenen Schulbücher pfleglich behandelt werden, weil sie für einen mehrmaligen Gebrauch bestimmt sind. Deswegen dürfen in den Büchern auch keine Unterstreichungen, Markierungen oder Randbemerkungen angebracht werden.

Gehen ausgeliehene Schulbücher verloren oder werden sie so beschädigt, dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schüler/innen zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Schulbücher verpflichtet.

Arbeitshefte, d.h. Bücher, in die in erheblichem Umfang hineingeschrieben werden soll und die zur Bearbeitung durch die Schüler/innen vorgesehen sind, werden - ebenso wie Lektüren - wie bisher verwendet. Natürlich entsteht daraus kein Schadensersatzanspruch. 

Informationen zur Rückgabe werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.

Alle anderen Bücher sollen möglichst so zurückgegeben werden, wie man sie erhalten hat, Spuren normalen Gebrauches ausgenommen. Unterstreichungen, Markierungen etc. in diesen Büchern sind nicht zulässig, da sie die Benutzbarkeit durch den nächsten Entleiher erheblich einschränken.

Grundsätzlich müssen die entliehenen Bücher am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Haben Sie ein Buch entliehen, das über mehrere Schuljahre in Gebrauch Ihres Kindes bleiben soll, so kann der Schüler/die Schülerin das Buch auch am Schuljahresende behalten, wenn er/sie auch im folgenden Schuljahr an der Schulbuchausleihe derselben Schule teilnimmt.